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Aktuelles

Stufe II des digitalen Verwaltungsaktes

Nach Angaben den Steuerberaterkammer Sachsen läuft die Stufe II des digitalen Verwaltungsaktes (DIVA).So können Steuerpflichtige seit Ende 2022 den sächsischen Finanzämtern die dauerhafte Einwilligung erteilen, Bescheide und sonstige Schreiben zur Einkommensteuer digital bekanntzugeben. Seit März 2023 besteht diese Möglichkeit auch für Steuerberater.Für Gewerbesteuerbescheide sind separate Einwilligungserklärungen notwendig. Der digitale Bescheid kann von Unternehmen und Steuerberatern… mehr erfahren


Inflationsausgleichsprämie

Hintergrund Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erhalten die Möglichkeit, ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei nach § 3 Nr. 11c EStG einen Betrag bis zu 3.000 Euro zu gewähren. Die Auszahlung kann auch in Teilbeträgen erfolgen. Das sieht die sogenannte Inflationsausgleichsprämie vor, die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat. Der Begünstigungszeitraum ist bis zum 31. Dezember 2024… mehr erfahren


Corona in Deutschland

Sehr geehrte Mandanten, derzeit überschlagen sich die Ereignisse und durch die exponentielle Entwicklung der Lage kann niemand seriös sagen, wie es weitergeht. Wenn man sich die Maßnahmen in den angrenzenden Ländern anschaut, dann ist über kurz oder lang mit ähnlichen Schritten hierzulande zu rechnen. Viele Fragen kommen nun auf Sie als Unternehmer/Arbeitgeber und ebenso auf… mehr erfahren


Steuervergünstigung für ein Familienheim setzt zivilrechtliches Eigentum des Erblassers voraus

Die Steuervergünstigung für ein Familienheim setzt im Erbfall neben weiteren Bedingungen voraus, dass der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes im Grundbuch als Eigentümer eingetragen war. Solange dies nicht der Fall ist, handelt es sich lediglich um ein Anwartschaftsrecht auf das Eigentum. Es ist mit dem Verkehrswert und nicht mit dem Grundbesitzwert anzusetzen. Nach der Entscheidung… mehr erfahren


Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Unwetteropfer

Die Regenmassen im Mai und Juni 2016 in Deutschland haben zu schweren Überschwemmungen und hieraus folgend wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Betroffenen geführt. Das Bundesministerium der Finanzen hat in einem umfangreichen Schreiben verfügt, wie den Unwetteropfern und deren Unterstützern durch steuerliche Maßnahmen geholfen werden kann. Die wichtigsten Einzelregelungen sind: Zuwendungen an betroffene Geschäftspartner zur Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehungen… mehr erfahren