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	<title>Unternehmensberatung Archive - Das Optimum | Unternehmensverbund mit Sitz in Chemnitz</title>
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	<description>Steuer- und unternehmensberatende umfassende Betreuung</description>
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	<title>Unternehmensberatung Archive - Das Optimum | Unternehmensverbund mit Sitz in Chemnitz</title>
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	<item>
		<title>Stufe II des digitalen Verwaltungsaktes</title>
		<link>https://www.das-optimum.de/stufe-ii-des-digitalen-verwaltungsaktes/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[David Siegel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 Apr 2023 07:30:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitgeber und Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerberatung]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmensberatung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Nach Angaben den Steuerberaterkammer Sachsen läuft die Stufe II des digitalen Verwaltungsaktes (DIVA).So können Steuerpflichtige seit Ende 2022 den sächsischen Finanzämtern die dauerhafte Einwilligung erteilen, Bescheide und sonstige Schreiben zur Einkommensteuer digital bekanntzugeben. Seit März 2023 besteht diese Möglichkeit auch für Steuerberater.Für Gewerbesteuerbescheide sind separate Einwilligungserklärungen notwendig. Der digitale Bescheid kann von Unternehmen und Steuerberatern... <a href="https://www.das-optimum.de/stufe-ii-des-digitalen-verwaltungsaktes/">mehr erfahren</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Nach Angaben den Steuerberaterkammer Sachsen läuft die Stufe II des digitalen Verwaltungsaktes (DIVA).<br />So können Steuerpflichtige seit Ende 2022 den sächsischen Finanzämtern die dauerhafte Einwilligung erteilen, Bescheide und sonstige Schreiben zur Einkommensteuer digital bekanntzugeben. Seit März 2023 besteht diese Möglichkeit auch für Steuerberater.<br />Für Gewerbesteuerbescheide sind separate Einwilligungserklärungen notwendig. Der digitale Bescheid kann von Unternehmen und Steuerberatern seit April ausgewählt werden. Es wird wohl allerdings noch einige Zeit in Anspruch nehmen, bis alle Kommunen an den ELSTER-Transfer und die vollständige digitale Datenverarbeitung angebunden sind.</p>
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		<title>Grundsteuerreform 2022</title>
		<link>https://www.das-optimum.de/verlaengerung-der-ueberbrueckungshilfe-im-zusammenhang-mit-der-corona-pandemie-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[David Siegel]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 24 Jan 2022 09:19:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerberatung]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmensberatung]]></category>
		<category><![CDATA[Eigentum]]></category>
		<category><![CDATA[Eigentümer]]></category>
		<category><![CDATA[Grundsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Grundsteuerreform]]></category>
		<category><![CDATA[Grundstück]]></category>
		<category><![CDATA[Neuberechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Neubewertung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im Zuge der Grundsteuerreform werden alle Grundstückseigentümer im Jahr 2022 aufgefordert, eine sog. Feststellungserklärung für ihre jeweils wirtschaftliche(n) Einheit(en) elektronisch bis voraussichtlich 31.10.2022 einzureichen. Dies kann per Anschreiben oder Allgemeinverfügung vorgenommen werden. Das Bundesverfassungsgericht forderte vom Gesetzgeber eine Neuregelung, da die bisherige Bewertung der Grundstücke und Gebäude auf veralteten Maßstäben beruht. Nunmehr muss der für... <a href="https://www.das-optimum.de/verlaengerung-der-ueberbrueckungshilfe-im-zusammenhang-mit-der-corona-pandemie-2/">mehr erfahren</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Im Zuge der Grundsteuerreform werden <u>alle Grundstückseigentümer</u> im Jahr 2022 aufgefordert, eine sog. Feststellungserklärung für ihre jeweils wirtschaftliche(n) Einheit(en) elektronisch bis voraussichtlich 31.10.2022 einzureichen. Dies kann per Anschreiben oder Allgemeinverfügung vorgenommen werden. Das Bundesverfassungsgericht forderte vom Gesetzgeber eine Neuregelung, da die bisherige Bewertung der Grundstücke und Gebäude auf veralteten Maßstäben beruht. Nunmehr muss der für die Grundsteuer maßgebende Grundstückswert neu festgestellt werden. Ab dem Jahr 2025 sollen dann darauf basierend neue Bescheide ergehen. Eigentümer eines (privat genutzten / betrieblichen oder land- und forstwirtschaftlichen) Grundstückes sind gesetzlich verpflichtet am Neubewertungsverfahren teilzunehmen. Hierzu ist bereits frühzeitig einiges an Vorbereitungen zu treffen bzw. Informationen beizubringen (Lage, Fläche, Art und Alter/Baujahr des Objektes, Nettokaltmiete bzw. Rohertrag, Bodenrichtwert, etc.).</p>
<p>Gern unterstützen und beraten wir Sie bei diesem Neubewertungsverfahren.</p>
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<p>&nbsp;</p>
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		<title>Verlängerung der Überbrückungshilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie</title>
		<link>https://www.das-optimum.de/verlaengerung-der-ueberbrueckungshilfe-im-zusammenhang-mit-der-corona-pandemie/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[web_optimum]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 14 Sep 2020 06:03:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerberatung]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmensberatung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mit Koalitionsausschuss vom 25. August 2020 wurde die Laufzeit des Überbrückungshilfen-Programms (im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie) für kleine und mittelständige Betriebe bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Einzelheiten sollen dazu auf der Fachebene im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in der 36. KW erörtert werden. Für den zweiten Programmteil, der die Fördermonate September bis Dezember... <a href="https://www.das-optimum.de/verlaengerung-der-ueberbrueckungshilfe-im-zusammenhang-mit-der-corona-pandemie/">mehr erfahren</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mit Koalitionsausschuss vom 25. August 2020 wurde die Laufzeit des Überbrückungshilfen-Programms (im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie) für kleine und mittelständige Betriebe bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Einzelheiten sollen dazu auf der Fachebene im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in der 36. KW erörtert werden. Für den zweiten Programmteil, der die Fördermonate September bis Dezember 2020 umfassen soll, wird <em><strong>voraussichtlich</strong></em> eine Antragstellung ab Oktober möglich sein. Einzelheiten hierzu werden regelmäßig auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums bzw. des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) veröffentlicht.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Frist zur Umstellung von Registrierkassen (TSE)</title>
		<link>https://www.das-optimum.de/frist-zur-umstellung-von-registrierkassen-tse/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[web_optimum]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 14 Sep 2020 05:52:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Steuerberatung]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmensberatung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Freistaat Sachsen hat die Verlängerung der Frist zur Umstellung von Registrierkassen auf Grund der Corona Pandemie beschlossen. Die verlängerte Frist zur Nachrüstung von elektronischen Registrierkassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) wurde bis 31. März 2021 beschlossen. Demzufolge werden Kassensysteme auch weiterhin nicht beanstandet, wenn der Einbau einer TSE bis zum 31. August 2020 NACHWEISLICH... <a href="https://www.das-optimum.de/frist-zur-umstellung-von-registrierkassen-tse/">mehr erfahren</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Freistaat Sachsen hat die <strong>Verlängerung</strong> der Frist zur Umstellung von Registrierkassen auf Grund der Corona Pandemie beschlossen. Die verlängerte Frist zur Nachrüstung von elektronischen Registrierkassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) wurde bis 31. März 2021 beschlossen. Demzufolge werden Kassensysteme auch weiterhin nicht beanstandet, wenn der Einbau einer TSE bis zum 31. August 2020 <strong>NACHWEISLICH</strong> in Auftrag gegeben wurde. Das gilt auch, wenn der Einbau einer cloud-basierten TSE vorgesehen ist und eine solche aktuell noch nicht verfügbar ist.</p>
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		<title>Corona in Deutschland</title>
		<link>https://www.das-optimum.de/corona-deutschland/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[optimum]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 17 Mar 2020 13:35:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitgeber und Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerberatung]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmensberatung]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Corona Deutschland]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Sehr geehrte Mandanten, derzeit überschlagen sich die Ereignisse und durch die exponentielle Entwicklung der Lage kann niemand seriös sagen, wie es weitergeht. Wenn man sich die Maßnahmen in den angrenzenden Ländern anschaut, dann ist über kurz oder lang mit ähnlichen Schritten hierzulande zu rechnen. Viele Fragen kommen nun auf Sie als Unternehmer/Arbeitgeber und ebenso auf... <a href="https://www.das-optimum.de/corona-deutschland/">mehr erfahren</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Mandanten,</p>
<p>derzeit überschlagen sich die Ereignisse und durch die exponentielle Entwicklung der Lage kann niemand seriös sagen, wie es weitergeht. Wenn man sich die Maßnahmen in den angrenzenden Ländern anschaut, dann ist über kurz oder lang mit ähnlichen Schritten hierzulande zu rechnen.</p>
<p>Viele Fragen kommen nun auf Sie als Unternehmer/Arbeitgeber und ebenso auf uns zu. Auch wir haben wichtige Entscheidungen für die zukünftigen Wochen getroffen:</p>
<p>Wir werden ab morgen (17.03.2020) zu Ihrem Schutz und zum Schutz unserer Mitarbeiter und deren Familien sowie zur Unterstützung der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Maßnahmen in unserer Umgebung jeglichen Publikumsverkehr in der Kanzlei einstellen. Darüber hinaus werden wir unsere Mitarbeiter(innen) ab morgen bis auf Weiteres im Homeoffice arbeiten lassen. Besprechungen (welche sonst persönlich stattgefunden hätten) werden wir als Telefonate bzw. -konferenzen abhalten, hierzu werden mit Ihnen feste Termine vereinbart.</p>
<p><strong>Dennoch stehen wir in diesen wirtschaftlich schweren Zeiten an Ihrer Seite!</strong></p>
<p>Sie können uns selbstverständlich weiterhin während unserer Bürozeiten telefonisch und/oder per E-Mail erreichen. Unsere Mitarbeiter sind bemüht, die laufende Betreuung sowie alle aktuellen Anfragen umgehend zu bearbeiten, allerdings kann es aufgrund der derzeitigen Situation auch zu zeitlichen Verschiebungen kommen.</p>
<p>Alle eingehenden Anrufe werden wie gewohnt über unser Sekretariat verbunden, Rückrufe unserer Mitarbeiter erfolgen jedoch ohne Rufnummern-übermittlung.</p>
<p>Wie bitten Sie, uns Ihre Unterlagen – zur Vermeidung sozialer Kontakte &#8211; bevorzugt per Post zu übermitteln. Unser Sekretariat ist hierfür jederzeit besetzt. Nur in Ausnahmefällen ist nach vorheriger Rücksprache eine persönliche Übergabe/Abholung möglich.</p>
<p><strong>Was können wir jetzt für Sie tun?</strong></p>
<ol>
<li style="list-style-type: none;">
<ol>
<li>Für Sie als Unternehmer stehen möglicherweise Fragen zur Abwicklung von Heimarbeit, Krankheitsausfall oder Kurzarbeitergeld an. Hier können Sie sich vertrauensvoll an unsere Lohnspezialisten wenden. Einiges ist dabei in der Schwebe, wir bleiben für Sie am Ball (<a href="https://www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus">https://www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus</a>).</li>
</ol>
</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<ol>
<li style="list-style-type: none;">
<ol>
<li>Die Finanzämter entwickeln gerade ein Maßnahmenpaket zur Entlastung, wie beispielweise die Herabsetzung oder Aussetzung von Vorauszahlungen oder die Stundung von Steuerzahlungen. Sprechen Sie bitte mit uns wenn Sie hier Bedarf sehen und nutzen Sie bitte den beigefügten Vordruck. Auf die hierfür anfallenden Gebühren werden wir aus Kulanzgründen verzichten.</li>
</ol>
</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<ol>
<li style="list-style-type: none;">
<ol>
<li>Ebenso stehen wir Ihnen für Zuarbeiten im Rahmen von Finanzierungsanfragen (Betriebsmittel, KK-Linie) zur Verfügung.</li>
</ol>
</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<ol>
<li>Nutzen Sie die Chance der Digitalisierung. Mit unserer Erfahrung aus der eigenen Praxis helfen wir Ihnen gerne, digitale Prozesse in Ihrem Unternehmen zu etablieren. Auch bei unerwarteten Ereignissen zahlt sich das zusätzlich für Sie aus.</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<p>Bleiben Sie gesund.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Gesetzentwurf gegen Manipulation von Registrierkassen</title>
		<link>https://www.das-optimum.de/gesetzentwurf-gegen-manipulation-von-registrierkassen-2/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Yvonne Owczarski]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 May 2016 09:20:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unternehmensberatung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Gesetzentwurf vorgelegt. Dessen Regelungen sollen Manipulationen an sogenannten digitalen Grundaufzeichnungen, z. B. mittels Registrierkassen, verhindern. Dafür sind mehrere Mittel vorgesehen: Es wird eine technische Sicherung vorgeschrieben, die ein Überschreiben der Daten in Registrierkassen verhindert. Das meint nicht, dass nur noch elektronische Registrierkassen erlaubt sind, sondern, dass ein unerkanntes Löschen... <a href="https://www.das-optimum.de/gesetzentwurf-gegen-manipulation-von-registrierkassen-2/">mehr erfahren</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Gesetzentwurf vorgelegt. Dessen Regelungen sollen Manipulationen<br />
an sogenannten digitalen Grundaufzeichnungen, z. B. mittels Registrierkassen, verhindern. Dafür sind mehrere Mittel vorgesehen:<br />
Es wird eine technische Sicherung vorgeschrieben, die ein Überschreiben der Daten in Registrierkassen<br />
verhindert. Das meint nicht, dass nur noch elektronische Registrierkassen erlaubt sind, sondern, dass ein<br />
unerkanntes Löschen oder Ändern der Kassenaufzeichnungen unmöglich wird. Die gleichzeitig vorgelegte<br />
technische Verordnung sieht dafür beispielsweise Sicherheitsmodule, Speichermedien, elektronische<br />
Archivierungen, digitale Schnittstellen und die Protokollierung der Aufzeichnungen vor.<br />
Es wird eine Kassen-Nachschau eingeführt. Eine Kassen-Nachschau ist eine Art Betriebsprüfung, die unangekündigt<br />
erfolgt und die Ordnungsmäßigkeit der Kassenaufzeichnungen und deren Erfassung in der<br />
Buchführung überprüfen darf. Verstöße gegen die Sicherungspflicht können mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 € geahndet werden.<br />
Nach dem Entwurf sollen die Gesetzesregelungen für Wirtschaftsjahre ab dem 1. Januar 2019 gelten.<br />
<strong>Achtung:</strong> Schon ab dem 1. Januar 2017 müssen elektronische Kassen oder Taxameter alle Einzelumsätze<br />
aufzeichnen und für mindestens zehn Jahre unveränderbar abspeichern können. Dafür sind manche Kassen<br />
oder Taxameter nachzurüsten.</p>
<p>BMF, Entwurf einer Technischen Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen<br />
an digitalen Grundaufzeichnungen v. 18.03.2016,</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Ferienjobs sind für Schüler sozialversicherungsfrei</title>
		<link>https://www.das-optimum.de/ferienjobs-sind-fuer-schueler-sozialversicherungsfrei/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Yvonne Owczarski]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 May 2016 09:03:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerberatung]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmensberatung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Während der Ferien können Schüler unbegrenzt Geld verdienen (Ferienjobs), ohne sozialversicherungspflichtig zu werden. Voraussetzung ist, dass die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein scheint oder im Voraus vertraglich begrenzt ist, es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Entgelt 450 € im... <a href="https://www.das-optimum.de/ferienjobs-sind-fuer-schueler-sozialversicherungsfrei/">mehr erfahren</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Während der Ferien können Schüler unbegrenzt Geld verdienen (Ferienjobs), ohne sozialversicherungspflichtig zu werden.<br />
Voraussetzung ist, dass die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens drei Monate oder<br />
70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein scheint oder im Voraus vertraglich begrenzt ist, es sei denn,<br />
dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Entgelt 450 € im Monat übersteigt.<br />
Wird die Beschäftigung in einem Kalenderjahr über diesen Zeitraum hinaus fortgesetzt und ein Arbeitsentgelt<br />
von bis zu 450 € im Monat gezahlt, sind die Vorschriften für die sogenannten Minijobs anzuwenden.</p>
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