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Optimum Steuerberatung

Erzielen Sie für sich und Ihr Unternehmen das steuerliche Optimum!

 

Wie das im Einzelnen funktioniert? Als Ihr kompetenter Partner im Bereich des Steuerrechts beraten wir Sie als Unternehmen oder Privatperson gern. Wir verstehen den Begriff BERATUNG nicht nur als Bestandteil unsere Berufsbezeichnung sondern als Grundlage und Inhalt unserer täglichen Arbeit.

 

Das Steuerrecht wird Tag für Tag komplexer und somit undurchsichtiger. Die Optimum Steuerberatungsgesellschaft behält für Sie den Durchblick. So vermeiden Sie für sich und Ihr Unternehmen unnötige Nachteile und Risiken und haben einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite. Ihr Erfolg ist unser Antrieb & Leitsatz.

 

Unsere Experten beraten Sie in allen steuerrelevanten Fragen: Angefangen bei der generellen Beratung von Unternehmen und Privatpersonen, über die steuerliche Strukturierung von Immobilien- und Unternehmenstransaktionen, bis hin zur steuerlichen Begleitung von Unternehmensreorganisationen und -nachfolgen.

 

Dabei berücksichtigen wir Ihre individuelle private und unternehmerische Situation sowie die sich ständig ändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen. Auf Basis unserer professionellen Analyse erarbeiten wir für Sie optimale Lösungen, die Ihre Prioritäten in den Vordergrund stellen.

 

Unsere Arbeitsweise garantiert Ihnen den Erfolg.

Die Optimum Steuerberatungsgesellschaft freut sich auf Sie und Ihre spannenden Herausforderungen.

 

NEWS

  • 🏡 Wichtige Neuigkeiten zur Grundsteuer in Berlin

    In den letzten Monaten haben viele Grundstückseigentümer/innen in Berlin die Bescheide für ihre Grundsteuerwerte erhalten, die sie teilweise besorgt stimmten. Finanzsenator Stefan Evers hat sich dem Problem angenommen und konkrete Maßnahmen vorgestellt, um einem Anstieg der Grundsteuerbelastung entgegen zu wirken und das Wohnen in Berlin bezahlbar zu halten. Hier die Eckpunkte: 📉 Senkung des Grundsteuer-Hebesatzes:… mehr erfahren

    🏡 Steuerliche Förderung energetische Sanierungsmaßnahmen ☀

    In §35c EStG ist die Steuerermäßigung auf energetische Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden festgeschrieben, die zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Die dazu mitsamt der Steuererklärung einzureichenden Bescheinigungen hat das Bundesministerium der Finanzen nun – in Abstimmung mit den Ländern – als Muster im BMF-Schreiben veröffentlicht. Mehr Informationen dazu gibt es hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2024-02-06-steuerermaessigung-fuer-energetische-massnahmen-bei-zu-eigenen-wohnzwecken-genutzten-gebaeuden.html

    FG-Urteil: Gewächshausbau und Pflanzenzucht sind getrennte Gewerbe 🌱

    Das FG Münster urteilte, dass Gewinne aus dem Bau von Gewächshäusern nicht mit Verlusten aus Pflanzenzucht und -handel verrechnet werden können. Ein Kläger, der beides betrieb, argumentierte, die Pflanzenzucht sei ein Nebengeschäft zum Gewächshausbau. Beides gemeinsam stelle somit einen einheitlichen Gewerbebetrieb dar. Das Gericht urteilte jedoch, dass die Aktivitäten als getrennte Gewerbe zu behandeln seien…. mehr erfahren

  • Ein Hoch auf die Digitalisierung! 👍

    Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) fordert weitere Maßnahme zum Bürokratieabbau und begrüßt die ersten Schritte in die richtige Richtung. Hier Geht’s zur vollständigen Meldung: https://www.dstv.de/dstv-fordert-weitere-massnahmen-zum-buerokratieabbau/

    Zulässigkeit von steuerlichen Betriebsprüfungen nach dem Tod des Inhabers ⚖

    In der Pressemitteilung des FG Hessen zum Urteil 8 K 816/20 heißt es: „Die Durchführung einer steuerlichen Betriebsprüfung für zurückliegende Besteuerungszeiträume ist auch dann zulässig, wenn der Betriebsinhaber verstorben ist und der Betrieb von den Erben nicht weitergeführt wird. Die steuerlichen Pflichten gehen mit dem Tod des Betriebsinhabers auf die Erben über. Dazu gehört auch… mehr erfahren

    Besteuerung der Energiepreispauschale rechtmäßig? 🔎💡

    Als Entlastung für die gestiegenen Energiekosten wurde ab September 2022 die Energiepreispauschale ausgezahlt. Arbeitnehmer, Selbstständige, wie auch Rentner wurden mit einer Einmalzahlung i.H.v. 300 Euro entlastet. Der Haken an der Sache: Die Pauschale unterlag der Einkommensteuer, was schon damals für viel Kritik sorgte. Mit der Frage der Rechtmäßigkeit dieser Besteuerung befasst sich nun das FG… mehr erfahren

  • Digitale Services im Trend

    Wie der Digitalverband Bitcom berichtet, planen immer mehr Online-Händler den weiteren Ausbau ihrer digitalen Services, wie Newsletter, Online-Prospekte oder Same-Day-Delievery (also die Lieferung noch am selben Tag) – sofern sie dies nicht schon längst anbieten. Die Welt wird immer digitaler und das Online-Shopping ist mittlerweile weitaus mehr als eine einfache Bestellung per Mausklick. Die im… mehr erfahren

  • Ermäßigte Umsatzsteuer bei Gold- und Silber-Sammlermünzen

    Für die steuerpflichtige Einfuhr von Sammlermünzen sind ermäßigte Umsatzsteuersätze anzuwenden. Genauere Informationen, wie auch die Bekanntmachung des Gold- und Silberpreises für das Kalenderjahr 2024 hat das Bundesfinanzministerium hier veröffentlicht: https://www.bundesfinanzministerium.de/

    DStV-Präsident fordert mehr Zeit zur Offenlegung der Jahresabschlüsse 2022

    Nach wie vor sind Steuerkanzleien mit den andauernden Auswirkungen der Corona-Maßnahmen und den entsprechenden Anträgen stark belastet, insbesondere auch im Hinblick auf die bevorstehende Frist für die Offenlegung der Jahresabschlüsse 2022. DStV-Präsident Torsten Lüth hat sich daher an Bundesjustizminister Marco Buschmann gewandt und eindringlich um einen zeitlichen Aufschub gebeten. Trotz des dritten Jahres nach der… mehr erfahren

    💰 Lohnsteuer-Freibeträge für 2024 können bereits beantragt werden

    Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen empfiehlt, bereits bis zum 30.11.2023 den Freibetrag für den Lohnsteuerabzug zu beantragen. Unter anderem bei erhöhten Werbungskosten von Pendlern, Unterhaltsaufwendungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen oder Mehraufwendungen für beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung kann dieser Freibetrag berücksichtigt werden. Auf diese Art und Weise mindert sich die vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer. Da der… mehr erfahren