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	<title>Arbeitgeber und Arbeitnehmer Archive - Das Optimum | Unternehmensverbund mit Sitz in Chemnitz</title>
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	<description>Steuer- und unternehmensberatende umfassende Betreuung</description>
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	<title>Arbeitgeber und Arbeitnehmer Archive - Das Optimum | Unternehmensverbund mit Sitz in Chemnitz</title>
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		<title>Stufe II des digitalen Verwaltungsaktes</title>
		<link>https://www.das-optimum.de/stufe-ii-des-digitalen-verwaltungsaktes/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[David Siegel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 Apr 2023 07:30:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitgeber und Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerberatung]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmensberatung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Nach Angaben den Steuerberaterkammer Sachsen läuft die Stufe II des digitalen Verwaltungsaktes (DIVA).So können Steuerpflichtige seit Ende 2022 den sächsischen Finanzämtern die dauerhafte Einwilligung erteilen, Bescheide und sonstige Schreiben zur Einkommensteuer digital bekanntzugeben. Seit März 2023 besteht diese Möglichkeit auch für Steuerberater.Für Gewerbesteuerbescheide sind separate Einwilligungserklärungen notwendig. Der digitale Bescheid kann von Unternehmen und Steuerberatern... <a href="https://www.das-optimum.de/stufe-ii-des-digitalen-verwaltungsaktes/">mehr erfahren</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Nach Angaben den Steuerberaterkammer Sachsen läuft die Stufe II des digitalen Verwaltungsaktes (DIVA).<br />So können Steuerpflichtige seit Ende 2022 den sächsischen Finanzämtern die dauerhafte Einwilligung erteilen, Bescheide und sonstige Schreiben zur Einkommensteuer digital bekanntzugeben. Seit März 2023 besteht diese Möglichkeit auch für Steuerberater.<br />Für Gewerbesteuerbescheide sind separate Einwilligungserklärungen notwendig. Der digitale Bescheid kann von Unternehmen und Steuerberatern seit April ausgewählt werden. Es wird wohl allerdings noch einige Zeit in Anspruch nehmen, bis alle Kommunen an den ELSTER-Transfer und die vollständige digitale Datenverarbeitung angebunden sind.</p>
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		<item>
		<title>Inflationsausgleichsprämie</title>
		<link>https://www.das-optimum.de/inflationsausgleichspraemie/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[David Siegel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Dec 2022 09:53:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitgeber und Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerberatung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Hintergrund Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erhalten die Möglichkeit, ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei nach § 3 Nr. 11c EStG einen Betrag bis zu 3.000 Euro zu gewähren. Die Auszahlung kann auch in Teilbeträgen erfolgen. Das sieht die sogenannte Inflationsausgleichsprämie vor, die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat. Der Begünstigungszeitraum ist bis zum 31. Dezember 2024... <a href="https://www.das-optimum.de/inflationsausgleichspraemie/">mehr erfahren</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Hintergrund</strong></p>
<p>Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erhalten die Möglichkeit, ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei nach § 3 Nr. 11c EStG einen Betrag bis zu 3.000 Euro zu gewähren. Die Auszahlung kann auch in Teilbeträgen erfolgen.</p>
<p>Das sieht die sogenannte Inflationsausgleichsprämie vor, die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat. Der Begünstigungszeitraum ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet.</p>
<p>Die Inflationsausgleichsprämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Zudem wird die Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung dahingehend ergänzt, dass die Inflationsausgleichsprämie bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen angerechnet wird.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Verfahren</strong></p>
<p>Die ausgezahlten Beträge sind im Lohnkonto aufzuzeichnen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Hinweis</strong></p>
<p>Derzeit ist noch nicht abschließend geklärt, ob die Inflationsausgleichsprämie als pfändbares Einkommen gilt. Eine entsprechende Rechtsberatung ist durch uns leider nicht möglich. Bitte lassen Sie dies ggf. juristisch rechtssicher überprüfen.</p>
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		<title>Corona in Deutschland</title>
		<link>https://www.das-optimum.de/corona-deutschland/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[optimum]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 17 Mar 2020 13:35:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitgeber und Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerberatung]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmensberatung]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Corona Deutschland]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Sehr geehrte Mandanten, derzeit überschlagen sich die Ereignisse und durch die exponentielle Entwicklung der Lage kann niemand seriös sagen, wie es weitergeht. Wenn man sich die Maßnahmen in den angrenzenden Ländern anschaut, dann ist über kurz oder lang mit ähnlichen Schritten hierzulande zu rechnen. Viele Fragen kommen nun auf Sie als Unternehmer/Arbeitgeber und ebenso auf... <a href="https://www.das-optimum.de/corona-deutschland/">mehr erfahren</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Mandanten,</p>
<p>derzeit überschlagen sich die Ereignisse und durch die exponentielle Entwicklung der Lage kann niemand seriös sagen, wie es weitergeht. Wenn man sich die Maßnahmen in den angrenzenden Ländern anschaut, dann ist über kurz oder lang mit ähnlichen Schritten hierzulande zu rechnen.</p>
<p>Viele Fragen kommen nun auf Sie als Unternehmer/Arbeitgeber und ebenso auf uns zu. Auch wir haben wichtige Entscheidungen für die zukünftigen Wochen getroffen:</p>
<p>Wir werden ab morgen (17.03.2020) zu Ihrem Schutz und zum Schutz unserer Mitarbeiter und deren Familien sowie zur Unterstützung der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Maßnahmen in unserer Umgebung jeglichen Publikumsverkehr in der Kanzlei einstellen. Darüber hinaus werden wir unsere Mitarbeiter(innen) ab morgen bis auf Weiteres im Homeoffice arbeiten lassen. Besprechungen (welche sonst persönlich stattgefunden hätten) werden wir als Telefonate bzw. -konferenzen abhalten, hierzu werden mit Ihnen feste Termine vereinbart.</p>
<p><strong>Dennoch stehen wir in diesen wirtschaftlich schweren Zeiten an Ihrer Seite!</strong></p>
<p>Sie können uns selbstverständlich weiterhin während unserer Bürozeiten telefonisch und/oder per E-Mail erreichen. Unsere Mitarbeiter sind bemüht, die laufende Betreuung sowie alle aktuellen Anfragen umgehend zu bearbeiten, allerdings kann es aufgrund der derzeitigen Situation auch zu zeitlichen Verschiebungen kommen.</p>
<p>Alle eingehenden Anrufe werden wie gewohnt über unser Sekretariat verbunden, Rückrufe unserer Mitarbeiter erfolgen jedoch ohne Rufnummern-übermittlung.</p>
<p>Wie bitten Sie, uns Ihre Unterlagen – zur Vermeidung sozialer Kontakte &#8211; bevorzugt per Post zu übermitteln. Unser Sekretariat ist hierfür jederzeit besetzt. Nur in Ausnahmefällen ist nach vorheriger Rücksprache eine persönliche Übergabe/Abholung möglich.</p>
<p><strong>Was können wir jetzt für Sie tun?</strong></p>
<ol>
<li style="list-style-type: none;">
<ol>
<li>Für Sie als Unternehmer stehen möglicherweise Fragen zur Abwicklung von Heimarbeit, Krankheitsausfall oder Kurzarbeitergeld an. Hier können Sie sich vertrauensvoll an unsere Lohnspezialisten wenden. Einiges ist dabei in der Schwebe, wir bleiben für Sie am Ball (<a href="https://www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus">https://www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus</a>).</li>
</ol>
</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<ol>
<li style="list-style-type: none;">
<ol>
<li>Die Finanzämter entwickeln gerade ein Maßnahmenpaket zur Entlastung, wie beispielweise die Herabsetzung oder Aussetzung von Vorauszahlungen oder die Stundung von Steuerzahlungen. Sprechen Sie bitte mit uns wenn Sie hier Bedarf sehen und nutzen Sie bitte den beigefügten Vordruck. Auf die hierfür anfallenden Gebühren werden wir aus Kulanzgründen verzichten.</li>
</ol>
</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<ol>
<li style="list-style-type: none;">
<ol>
<li>Ebenso stehen wir Ihnen für Zuarbeiten im Rahmen von Finanzierungsanfragen (Betriebsmittel, KK-Linie) zur Verfügung.</li>
</ol>
</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<ol>
<li>Nutzen Sie die Chance der Digitalisierung. Mit unserer Erfahrung aus der eigenen Praxis helfen wir Ihnen gerne, digitale Prozesse in Ihrem Unternehmen zu etablieren. Auch bei unerwarteten Ereignissen zahlt sich das zusätzlich für Sie aus.</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<p>Bleiben Sie gesund.</p>
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		<item>
		<title>Steuervergünstigung für ein Familienheim setzt zivilrechtliches Eigentum des Erblassers voraus</title>
		<link>https://www.das-optimum.de/steuerverguenstigung-fuer-ein-familienheim-setzt-zivilrechtliches-eigentum-des-erblassers-voraus/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[David Siegel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Oct 2016 07:31:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitgeber und Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerberatung]]></category>
		<category><![CDATA[Erblasser]]></category>
		<category><![CDATA[Erblasserin]]></category>
		<category><![CDATA[Erbschaftsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Familienheim]]></category>
		<category><![CDATA[Steuervergünstigung]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Steuervergünstigung für ein Familienheim setzt im Erbfall neben weiteren Bedingungen voraus, dass der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes im Grundbuch als Eigentümer eingetragen war. Solange dies nicht der Fall ist, handelt es sich lediglich um ein Anwartschaftsrecht auf das Eigentum. Es ist mit dem Verkehrswert und nicht mit dem Grundbesitzwert anzusetzen. Nach der Entscheidung... <a href="https://www.das-optimum.de/steuerverguenstigung-fuer-ein-familienheim-setzt-zivilrechtliches-eigentum-des-erblassers-voraus/">mehr erfahren</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.das-optimum.de/steuerverguenstigung-fuer-ein-familienheim-setzt-zivilrechtliches-eigentum-des-erblassers-voraus/">Steuervergünstigung für ein Familienheim setzt zivilrechtliches Eigentum des Erblassers voraus</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.das-optimum.de">Das Optimum | Unternehmensverbund mit Sitz in Chemnitz</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Steuervergünstigung für ein Familienheim setzt im Erbfall neben weiteren Bedingungen voraus, dass der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes im Grundbuch als Eigentümer eingetragen war. Solange dies nicht der Fall ist, handelt es sich lediglich um ein Anwartschaftsrecht auf das Eigentum. Es ist mit dem Verkehrswert und nicht mit dem Grundbesitzwert anzusetzen. Nach der Entscheidung des Finanzgerichts München spielt es für die rechtliche Beurteilung keine Rolle, ob alle sonstigen Bedingungen für die steuerfreie Übertragung eines Familienheims erfüllt sind.</p>
<p>Im Urteilsfall lebte der Vater mit seinen beiden Kindern in einer noch von der Mutter zu Lebzeiten käuflich erworbenen Eigentumswohnung. Die Auflassung war erklärt, die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen, der Einzug in die Wohnung vollzogen und die melderegisterliche Ummeldung erfolgt. Lediglich die grundbuchamtliche Umschreibung war bis zum Ableben der Mutter noch nicht vollzogen. Ursache hierfür war, dass es zwischen der Bauherrin (Erblasserin) und dem Bauträger zu Unstimmigkeiten gekommen war. Deshalb urteilten Finanzamt und Finanzgericht übereinstimmend, dass es sich lediglich um ein mit dem Verkehrswert zu bewertendes Anwartschaftsrecht handele. Die Steuervergünstigung für ein Familienheim wären nicht zu gewähren.</p>
<p>Da gegen die Entscheidung des Finanzgerichts Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt wurde, bleibt dessen endgültige Entscheidung abzuwarten</p>
<p>Quelle: FG München, Urt. v. 06.04.2016, 4 K 1868/15, (Rev. eingel., Az. BFH: II R 14/16), EFG 2016, S.1015</p>
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		<title>Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Unwetteropfer</title>
		<link>https://www.das-optimum.de/steuerliche-massnahmen-zur-unterstuetzung-der-unwetteropfer/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[David Siegel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Oct 2016 07:29:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitgeber und Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerberatung]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesministerium der Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Opfer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerliche Maßnahmen]]></category>
		<category><![CDATA[Überschwemmung]]></category>
		<category><![CDATA[Überschwemmung Juni 2016]]></category>
		<category><![CDATA[Überschwemmung Mai 2016]]></category>
		<category><![CDATA[Unwetter]]></category>
		<category><![CDATA[Unwetteropfer]]></category>
		<category><![CDATA[wirtschaftliche Schwierigkeiten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Regenmassen im Mai und Juni 2016 in Deutschland haben zu schweren Überschwemmungen und hieraus folgend wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Betroffenen geführt. Das Bundesministerium der Finanzen hat in einem umfangreichen Schreiben verfügt, wie den Unwetteropfern und deren Unterstützern durch steuerliche Maßnahmen geholfen werden kann. Die wichtigsten Einzelregelungen sind: Zuwendungen an betroffene Geschäftspartner zur Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehungen... <a href="https://www.das-optimum.de/steuerliche-massnahmen-zur-unterstuetzung-der-unwetteropfer/">mehr erfahren</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.das-optimum.de/steuerliche-massnahmen-zur-unterstuetzung-der-unwetteropfer/">Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Unwetteropfer</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.das-optimum.de">Das Optimum | Unternehmensverbund mit Sitz in Chemnitz</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Regenmassen im Mai und Juni 2016 in Deutschland haben zu schweren Überschwemmungen und hieraus folgend wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Betroffenen geführt. Das Bundesministerium der Finanzen hat in einem umfangreichen Schreiben verfügt, wie den Unwetteropfern und deren Unterstützern durch steuerliche Maßnahmen geholfen werden kann. Die wichtigsten Einzelregelungen sind:</p>
<ul>
<li>Zuwendungen an betroffene Geschäftspartner zur Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehungen oder öffentlichkeitswirksame Sponsoringaufwendungen der Unternehmen sind Betriebsausgaben.</li>
<li>Beihilfen und Unterstützungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer sind bis zu 600 € im Jahr steuerfrei.</li>
<li>Arbeitslohnspenden der Arbeitnehmer mindern ihren steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn.</li>
<li>Aufsichtsräte müssen Vergütungen, auf die sie vor Fälligkeit oder Auszahlung verzichten, nicht versteuern.</li>
<li>Spenden auf Sonderkonten der Wohlfahrtsverbände oder öffentliche Dienststellen können ohne betragsmäßige Beschränkung unter Vorlage des Kontoauszugs steuerlich berücksichtigt werden.</li>
<li>Spendenaktionen gemeinnütziger Körperschaften, insbesondere von Vereinen, zugunsten der Unwetteropfer sind steuerunschädlich, auch wenn solche Aktionen nicht zu ihrem Satzungszweck gehören.</li>
<li>Aufwendungen für die Beseitigung von Schäden an selbstgenutzen Wohnungen und für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung können nach Abzug der Versicherungsentschädigungen als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden. Die zumutbare Belastung ist zu berücksichtigen.</li>
</ul>
<p>Für beabsichtigte Maßnahmen sollte steuerlicher Rat eingeholt werden. Alle Regelungen gelten für Unterstützungsmaßnahmen vom 29. Mai 2016 bis 31. Dezember 2016.</p>
<p>Quelle: BMF, Schr. v. 28.06.2016, IV C 4-S-2223/07/0015:016, BStBl 2016 I, S. 641</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.das-optimum.de/steuerliche-massnahmen-zur-unterstuetzung-der-unwetteropfer/">Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Unwetteropfer</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.das-optimum.de">Das Optimum | Unternehmensverbund mit Sitz in Chemnitz</a>.</p>
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