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Stufe II des digitalen Verwaltungsaktes

Nach Angaben den Steuerberaterkammer Sachsen läuft die Stufe II des digitalen Verwaltungsaktes (DIVA).
So können Steuerpflichtige seit Ende 2022 den sächsischen Finanzämtern die dauerhafte Einwilligung erteilen, Bescheide und sonstige Schreiben zur Einkommensteuer digital bekanntzugeben. Seit März 2023 besteht diese Möglichkeit auch für Steuerberater.
Für Gewerbesteuerbescheide sind separate Einwilligungserklärungen notwendig. Der digitale Bescheid kann von Unternehmen und Steuerberatern seit April ausgewählt werden. Es wird wohl allerdings noch einige Zeit in Anspruch nehmen, bis alle Kommunen an den ELSTER-Transfer und die vollständige digitale Datenverarbeitung angebunden sind.