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💰 Lohnsteuer-Freibeträge für 2024 können bereits beantragt werden

Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen empfiehlt, bereits bis zum 30.11.2023 den Freibetrag für den Lohnsteuerabzug zu beantragen.

Unter anderem bei erhöhten Werbungskosten von Pendlern, Unterhaltsaufwendungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen oder Mehraufwendungen für beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung kann dieser Freibetrag berücksichtigt werden. Auf diese Art und Weise mindert sich die vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer. Da der Grundfreibetrag im Lohnsteuertarif automatisch berücksichtigt wird, muss er nicht gesondert beantragt werden.

Auch ist es möglich, den Freibetrag für zwei aufeinanderfolgende Jahre zu beantragen, falls etwa gleichbleibende Aufwendungen zu erwarten sind.

Ausführliche Informationen sind im Lohnsteuer-Ratgeber unter https://www.steuern.sachsen.de/lohnsteuer-3998.html zu finden.