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Optimum Steuerberatung

Erzielen Sie für sich und Ihr Unternehmen das steuerliche Optimum!

 

Wie das im Einzelnen funktioniert? Als Ihr kompetenter Partner im Bereich des Steuerrechts beraten wir Sie als Unternehmen oder Privatperson gern. Wir verstehen den Begriff BERATUNG nicht nur als Bestandteil unsere Berufsbezeichnung sondern als Grundlage und Inhalt unserer täglichen Arbeit.

 

Das Steuerrecht wird Tag für Tag komplexer und somit undurchsichtiger. Die Optimum Steuerberatungsgesellschaft behält für Sie den Durchblick. So vermeiden Sie für sich und Ihr Unternehmen unnötige Nachteile und Risiken und haben einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite. Ihr Erfolg ist unser Antrieb & Leitsatz.

 

Unsere Experten beraten Sie in allen steuerrelevanten Fragen: Angefangen bei der generellen Beratung von Unternehmen und Privatpersonen, über die steuerliche Strukturierung von Immobilien- und Unternehmenstransaktionen, bis hin zur steuerlichen Begleitung von Unternehmensreorganisationen und -nachfolgen.

 

Dabei berücksichtigen wir Ihre individuelle private und unternehmerische Situation sowie die sich ständig ändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen. Auf Basis unserer professionellen Analyse erarbeiten wir für Sie optimale Lösungen, die Ihre Prioritäten in den Vordergrund stellen.

 

Unsere Arbeitsweise garantiert Ihnen den Erfolg.

Die Optimum Steuerberatungsgesellschaft freut sich auf Sie und Ihre spannenden Herausforderungen.

 

NEWS

  • Gewerbesteuereinnahmen 2022 auf Höchststand

    Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, liegen die Gewerbesteuereinnahmen deutscher Gemeinden für 2022 auf einem Höchststand von über 70 Milliarden Euro. Das sind rund 15% mehr, als noch im Jahr zuvor. Die höchsten Anstiege bei den Flächenländern verzeichneten dabei Sachsen-Anhalt (34,8%) und Rheinland-Pfalz (26,7%). Hamburg hatte mit 23,6% das größte Plus unter den Stadtstaaten. Der durchschnittliche… mehr erfahren

    Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen

    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz weist aktuell auf die Verlängerung der Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen durch prüfende Dritte bis zum 31.10.2023 hin. Sollte im Einzelfall zusätzliche Zeit über die Frist hinaus benötigt werden, kann ebenfalls bis zum 31.10.2023 im digitalen Antragsportal eine Nachfrist bis zum 31.03.2024 beantragt werden. Voraussetzung dafür ist… mehr erfahren

    Vorsicht vor gefälschten Amtsgerichtsschreiben

    Wie die IHK Chemnitz berichtet befinden sich derzeit gefälschte Schreiben von Amtsgerichten im Umlauf. Diese sind vor allem an neu gegründete Unternehmen gerichtet und tragen zumeist den Titel „Amtsgericht“, inkl. Wappen eines Bundeslandes und Ansprechpartner. In den Schreiben wird ein dreistelliger Rechnungsbetrag gefordert, dessen Empfänger ein „Handelsregister“ sein soll. Erst beim Blick auf die IBAN… mehr erfahren

  • BFH zum Vorsteuerabzug bei einer Führungsholding

    Die Nachfolgeentscheidung zum EuGH-Urteil Finanzamt R vom 08.09.2022 – C-98/21 besagt, der Vorsteuerabzug für Eingangsleistungen ist einer Holdinggesellschaft zu versagen, sofern diese nicht in einem unmittelbaren und direkten Zusammenhang mit den von der Holdinggesellschaft erbrachten steuerpflichtigen Dienstleistungen stehen, sondern als Gesellschafterbeitrag unentgeltlich geschuldet sind. Zudem dürften diese Eingangsleistungen nicht im direkten und unmittelbaren Zusammenhang mit… mehr erfahren

    Haushaltsnahe Dienstleistungen können steuerlich geltend gemacht werden – auch für Mieter

    Wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit dem Urteil vom 20.04.2023 (VI R 24/20) entschied, können auch Mieter Aufwendungen für haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen steuermindernd geltend machen. Das gilt auch dann, wenn die Mieter die Verträge nicht selbst geschlossen haben. Weitere Details zum vorliegenden Fall, sowie die Urteilsbegründung sind hier zu finden: https://www.bundesfinanzhof.de/de/presse/pressemeldungen/

    Kein ermäßigter Mehrwertsteuersatz ab 2024 für die Gastronomie

    Wie der Deutsche Bundestag berichtet, hat der Finanzausschuss den Antrag auf Fortführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von derzeit 7% für die Gastronomie über das Jahr 2023 hinaus vorerst abgelehnt. Die Abgeordneten begründeten ihre Entscheidung mit Blick auf die angespannte Haushaltssituation. Laut SPD kann über eine Fortführung erst im Zuge der Haushaltsberatungen diskutiert werden, da nach dem… mehr erfahren

  • Frist für Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen verlängert

    Aufgrund des erhöhten Antragsaufkommens hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Frist für die Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen durch die prüfenden Dritten bis zum 31. August 2023 verlängert. Die Frist sollte ursprünglich am 30. Juni 2023 enden. Weitere Informationen zur Schlussabrechnung gibt es hier: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

    Neuer FAQ-Katalog zum Transparenzregister

    Das Bundesverwaltungsamt hat den FAQ-Katalog zum Transparenzregister aktualisiert. Darin werden u.a. Fragen zum Eintragungsprozess und zu den wirtschaftlich Berechtigten beantwortet.   Mehr Informationen gibt es unter: FAQ-Transparenzregister

    Stufe II des digitalen Verwaltungsaktes

    Nach Angaben den Steuerberaterkammer Sachsen läuft die Stufe II des digitalen Verwaltungsaktes (DIVA).So können Steuerpflichtige seit Ende 2022 den sächsischen Finanzämtern die dauerhafte Einwilligung erteilen, Bescheide und sonstige Schreiben zur Einkommensteuer digital bekanntzugeben. Seit März 2023 besteht diese Möglichkeit auch für Steuerberater.Für Gewerbesteuerbescheide sind separate Einwilligungserklärungen notwendig. Der digitale Bescheid kann von Unternehmen und Steuerberatern… mehr erfahren

  • Ertragssteuer: Neue Offenlegungspflicht beschlossen

    In einer Pressemitteilung des Deutschen Bundestages vom 11.05.2023 heißt es, dass eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt wurde. Demnach sind multinationale und ertragsstarke Unternehmen und Konzerne zukünftig zur Offenlegung der Informationen zu den in Mitgliedsstaaten gezahlten Ertragssteuern verpflichtet. Im Gesetzt heißt es, durch diese Pflicht zur Offenlegung soll „eine informierte öffentliche Debatte darüber ermöglicht werden,… mehr erfahren

    Erinnerungsschreiben zur Abgabe der Hauptfeststellungserklärung des Grundsteuerwertes

    Nach Angaben des Landesamtes für Steuern und Finanzen werden ab Ende April 2023 Eigentümerinnen und Eigentümer an die Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes auf den 01.01.2022 erinnert, die diese bisher nicht eingereicht haben. Die landeseinheitlichen Erinnerungsschreiben werden keine individuellen Besonderheiten berücksichtigen, da sie maschinell erstellt werden. Bleibt die Erklärung auch nach dem 30.06.2023… mehr erfahren

    Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags

    Der Sparer-Pauschbetrag wird ab dem Veranlagungszeitraum 2023 von 801 Euro auf 1.000 Euro für Alleinstehende und von 1.602 Euro auf 2.000 Euro für Ehegatten/Lebenspartner erhöht. Bereits erteilte Freistellungsaufträge werden automatisch um knapp 25 Prozent erhöht. Die private Vorsorge soll damit gefördert werden.