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Optimum Unternehmensberatung

Für den richtigen Biss im Business …

Als Ihr professioneller Partner für Unternehmensberatung liegt es uns am Herzen, zukünftig auch Sie tatkräftig im Geschäftsleben vielseitig und kompetent unterstützen zu dürfen. Unsere besondere Kompetenz in allen wichtigen Branchen und Themen verdanken wir vielen Faktoren: der langjährigen Zusammenarbeit mit unseren Kunden, dem Wissensaustausch in unserem weltweiten Netzwerk – und nicht zuletzt den klugen Köpfen bei das Optimum Unternehmensberatung GmbH.

 

Das Optimum Unternehmensberatung GmbH ist eine Unternehmensberatung mit Hauptsitz in Chemnitz. Wir unterstützen Unternehmen durch zielgerichtete Beratung bei der Restrukturierung sowie der umfassenden Neuausrichtung ihrer Prozesse in allen Bereichen.

 

Die vorrangigen Ziele unserer Arbeit sind: signifikante Kostensenkung, Sicherung der Liquidität, Personalfindung und -bindung sowie eine nachhaltige Steigerung der Erträge. Unser Name ist Programm – wir setzen in kurzer Zeit Ideen in messbare Resultate um. Unsere Berater zeichnet praxisorientierte Management- und Industrieerfahrung sowie Umsetzungsstärke aus, sie bieten praxisorientiertes Consulting auf einer Grundlage von exzellentem Management-Know-how. Die langjährigen Beziehungen zu unseren Kunden sind das Ergebnis einer vertrauensvollen und erfolgreichen Zusammenarbeit.

 

Erfahren Sie mehr über unsere Arbeitsweise: Arbeiten Sie mit uns zusammen.

Das Optimum Unternehmensberatung GmbH verspricht und liefert Ihnen das Optimum! Dafür stehen wir mit unseren Werten und Normvorstellungen, welche wir uns nach vielen Jahren Berufserfahrung angeeignet haben und tagtäglich leben. Im richtigen Moment schlummernde Potenziale zu erkennen; daran gemeinsam zu arbeiten und das optimale Ergebnis für Unternehmen zu erreichen: Dafür fließt unser Herzblut. Wir vermitteln mit unserem Denken und Handeln Loyalität, Vertrauen und Teamgeist. Wir engagieren uns mit voller Energie, Engagement und Weitblick. Wir streben ein Miteinander an, das von umfassender Zielorientierung geprägt ist.

 

Beratungsschwerpunkte:

  • Gastronomie und Hotellerie
  • Handwerk
  • med. Berufe

 

Für den Unternehmenserfolg setzen wir uns ein und machen uns stark. Das Optimum erleben. Denn Erfolg ist einfach überzeugend.

NEWS

  • Stufe II des digitalen Verwaltungsaktes

    Nach Angaben den Steuerberaterkammer Sachsen läuft die Stufe II des digitalen Verwaltungsaktes (DIVA).So können Steuerpflichtige seit Ende 2022 den sächsischen Finanzämtern die dauerhafte Einwilligung erteilen, Bescheide und sonstige Schreiben zur Einkommensteuer digital bekanntzugeben. Seit März 2023 besteht diese Möglichkeit auch für Steuerberater.Für Gewerbesteuerbescheide sind separate Einwilligungserklärungen notwendig. Der digitale Bescheid kann von Unternehmen und Steuerberatern… mehr erfahren

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  • Grundsteuerreform 2022

    Im Zuge der Grundsteuerreform werden alle Grundstückseigentümer im Jahr 2022 aufgefordert, eine sog. Feststellungserklärung für ihre jeweils wirtschaftliche(n) Einheit(en) elektronisch bis voraussichtlich 31.10.2022 einzureichen. Dies kann per Anschreiben oder Allgemeinverfügung vorgenommen werden. Das Bundesverfassungsgericht forderte vom Gesetzgeber eine Neuregelung, da die bisherige Bewertung der Grundstücke und Gebäude auf veralteten Maßstäben beruht. Nunmehr muss der für… mehr erfahren

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  • Verlängerung der Überbrückungshilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

    Mit Koalitionsausschuss vom 25. August 2020 wurde die Laufzeit des Überbrückungshilfen-Programms (im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie) für kleine und mittelständige Betriebe bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Einzelheiten sollen dazu auf der Fachebene im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in der 36. KW erörtert werden. Für den zweiten Programmteil, der die Fördermonate September bis Dezember… mehr erfahren

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  • Frist zur Umstellung von Registrierkassen (TSE)

    Der Freistaat Sachsen hat die Verlängerung der Frist zur Umstellung von Registrierkassen auf Grund der Corona Pandemie beschlossen. Die verlängerte Frist zur Nachrüstung von elektronischen Registrierkassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) wurde bis 31. März 2021 beschlossen. Demzufolge werden Kassensysteme auch weiterhin nicht beanstandet, wenn der Einbau einer TSE bis zum 31. August 2020 NACHWEISLICH… mehr erfahren

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  • Corona in Deutschland

    Sehr geehrte Mandanten, derzeit überschlagen sich die Ereignisse und durch die exponentielle Entwicklung der Lage kann niemand seriös sagen, wie es weitergeht. Wenn man sich die Maßnahmen in den angrenzenden Ländern anschaut, dann ist über kurz oder lang mit ähnlichen Schritten hierzulande zu rechnen. Viele Fragen kommen nun auf Sie als Unternehmer/Arbeitgeber und ebenso auf… mehr erfahren

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  • Gesetzentwurf gegen Manipulation von Registrierkassen

    Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Gesetzentwurf vorgelegt. Dessen Regelungen sollen Manipulationen an sogenannten digitalen Grundaufzeichnungen, z. B. mittels Registrierkassen, verhindern. Dafür sind mehrere Mittel vorgesehen: Es wird eine technische Sicherung vorgeschrieben, die ein Überschreiben der Daten in Registrierkassen verhindert. Das meint nicht, dass nur noch elektronische Registrierkassen erlaubt sind, sondern, dass ein unerkanntes Löschen… mehr erfahren

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