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Aktuelles

Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags

Der Sparer-Pauschbetrag wird ab dem Veranlagungszeitraum 2023 von 801 Euro auf 1.000 Euro für Alleinstehende und von 1.602 Euro auf 2.000 Euro für Ehegatten/Lebenspartner erhöht. Bereits erteilte Freistellungsaufträge werden automatisch um knapp 25 Prozent erhöht. Die private Vorsorge soll damit gefördert werden.


Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Ab dem 01.01.2023 muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) verpflichtend elektronisch bei den Krankenkassen abgerufen werden (PULL-Verfahren). Das Verfahren gilt für alle Arbeitnehmer, insbesondere auch für Minijobber und kurzfristig Beschäftigte. Zunächst erhält der Arbeitnehmer weiterhin einen Durchschlag in Papierform für mögliche Störfälle. AU-Bescheinigungen von erkrankten Kindern sind davon nicht betroffen.


Inflationsausgleichsprämie

Hintergrund Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erhalten die Möglichkeit, ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei nach § 3 Nr. 11c EStG einen Betrag bis zu 3.000 Euro zu gewähren. Die Auszahlung kann auch in Teilbeträgen erfolgen. Das sieht die sogenannte Inflationsausgleichsprämie vor, die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat. Der Begünstigungszeitraum ist bis zum 31. Dezember 2024… mehr erfahren


Grundsteuerreform 2022

Im Zuge der Grundsteuerreform werden alle Grundstückseigentümer im Jahr 2022 aufgefordert, eine sog. Feststellungserklärung für ihre jeweils wirtschaftliche(n) Einheit(en) elektronisch bis voraussichtlich 31.10.2022 einzureichen. Dies kann per Anschreiben oder Allgemeinverfügung vorgenommen werden. Das Bundesverfassungsgericht forderte vom Gesetzgeber eine Neuregelung, da die bisherige Bewertung der Grundstücke und Gebäude auf veralteten Maßstäben beruht. Nunmehr muss der für… mehr erfahren