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🏡 Steuerliche Förderung energetische Sanierungsmaßnahmen ☀

In §35c EStG ist die Steuerermäßigung auf energetische Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden festgeschrieben, die zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Die dazu mitsamt der Steuererklärung einzureichenden Bescheinigungen hat das Bundesministerium der Finanzen nun – in Abstimmung mit den Ländern – als Muster im BMF-Schreiben veröffentlicht.

Mehr Informationen dazu gibt es hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2024-02-06-steuerermaessigung-fuer-energetische-massnahmen-bei-zu-eigenen-wohnzwecken-genutzten-gebaeuden.html