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Aufwendungen für Pflege-WG sind steuerlich abzugsfähig

Zieht jemand aus gesundheitlichen Gründen in eine Pflegewohngemeinschaft, so lassen sich die Ausgaben für die Unterbringung als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung absetzen – so entschied nun der Bundesfinanzhof. Damit wirken die Kosten für die Unterbringung sowohl in einem Pflegeheim als auch in einer Pflege-WG, die unter das jeweilige Landesrecht fällt, steuermindernd auf die Einkommensteuer.
Beide Varianten (Heim und Pflege-WG) dienen in erster Linie dazu ältere oder pflegebedürftige Menschen bzw. Menschen mit Behinderung aufzunehmen und ihnen einen Wohnraum zur Verfügung zu stellen, in dem die notwendigen Pflege-, Betreuungs-, und Versorgungsleistungen erbracht werden können. Das allein sei der ausschlaggebende Punkt.

Genauere Informationen zum Urteil finden Sie hier: https://www.bundesfinanzhof.de/de/presse/