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Bundeskabinett beschließt 29. BAföG-Änderungsgesetz 📚

Das BAföG wurde mit diesem Reformschritt weiter verbessert und ausgebaut. Zum ersten Mal wurde eine Studienstarthilfe ins Leben gerufen, die junge Menschen aus Haushalten mit Sozialleistungsbezug mit einem Zuschuss von 1.000 Euro unterstützt.

📚 Zudem können Studierende künftig in der BAföG-Förderung einmalig ein Flexibilitätssemester über die Förderungshöchstdauer hinaus in Anspruch nehmen und auch der Fachrichtungswechsel wird erleichtert.

📊 Darüber hinaus wurden Verwaltungsvereinfachungen durch angemessene Pauschalierungen und Verzicht auf Anrechnungsregelungen eingeführt. Die erneute Erhöhung der Elternfreibeträge um weitere fünf Prozent ist ein bedeutender Aspekt. Damit soll der Anstieg der Anzahl der Studierenden mit BAföG gestärkt werden.

📝 Der Entwurf für das 29. BAföG-Änderungsgesetz bezieht sich auf bedeutende Punkte aus dem Koalitionsvertrag. Die vorgesehenen Änderungen des BAföG sollen zu Beginn des Wintersemesters 2024/25 in Kraft treten.

Mehr dazu unter: https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/faq/2401-bafoeg.html