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🚀 Die Zukunft ist digital – und Ihre E-Rechnungslegung? 🌐

📊 Ab dem 01.01.2025 wird die Buchhaltung in Deutschland durch die Einführung von E-Rechnungen revolutioniert. Diese müssen der europäischen Norm EN 16931 entsprechen.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen? E-Rechnungen sind mehr als nur PDFs. Sie enthalten zusätzlich einen maschinell verarbeitbaren Datensatz, was die Verarbeitung und Integration in bestehende Systeme erleichtert und durch mögliche Echtzeitprüfung gegen Umsatzsteuerbetrug vorgeht! 🖥️

🏢 Wer muss handeln? Jedes B2B-Unternehmen in Deutschland, auch Vermieter und Vermieterinnen, die steuerpflichtig an andere Unternehmen vermieten. Kleinbetragsrechnungen bis 250€ und Fahrausweise bleiben von der Umstellung ausgenommen.

🔄 Welche Formate sind relevant? ZUGFeRD und XRechnung sind die Formate, die genutzt werden können. Beide sind nach EN 16931 standardisiert und ermöglichen einen effizienten Datenaustausch.

🛠️ Was müssen Sie tun? Bereiten Sie sich vor, indem Sie Ihre Systeme aktualisieren und Ihr Team schulen. Die Anforderungen variieren je nach Unternehmensgröße, aber der Umstieg ist unvermeidlich. Spätestens ab dem 01.01.2028 ist die Verwendung von E-Rechnungen für alle Unternehmen verpflichtend.

Sind Sie bereit für die Zukunft? Sprechen Sie uns gern dazu an!