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Eckpunktepapier der FIU zur Geldwäscheprävention

Die Financial Intelligence Unit (FIU) hat ein Eckpunktepapier veröffentlicht, das anwaltliche Verdachtsmeldungen von Geldwäsche gemäß § 43 I GwG erleichtern soll. Es wurde zusammen mit BaFin und dem Expertenstab der Anti Financial Crime Alliance (AFCA) erarbeitet und klärt auf, welche Fälle grundsätzlich zunächst keine Meldepflicht auslösen.

Laut § 43 I des Geldwäschegesetzes müssen Verpflichtete Geldwäsche-Verdachtsfälle der FIU melden, wenn der Zusammenhang mit einer Straftat naheliegt, die als Vortat zur Geldwäsche dienen könnte, oder in Fällen, die mit Terrorismusfinanzierung in Verbindung stehen.

Das Eckpunktepapier ist über den geschützten Bereich der FIU-Website für Verpflichtete einsehbar (www.zoll.de/fiu-intern)