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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Ab dem 01.01.2023 muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) verpflichtend elektronisch bei den Krankenkassen abgerufen werden (PULL-Verfahren). Das Verfahren gilt für alle Arbeitnehmer, insbesondere auch für Minijobber und kurzfristig Beschäftigte.

Zunächst erhält der Arbeitnehmer weiterhin einen Durchschlag in Papierform für mögliche Störfälle. AU-Bescheinigungen von erkrankten Kindern sind davon nicht betroffen.