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Erinnerungsschreiben zur Abgabe der Hauptfeststellungserklärung des Grundsteuerwertes

Nach Angaben des Landesamtes für Steuern und Finanzen werden ab Ende April 2023 Eigentümerinnen und Eigentümer an die Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes auf den 01.01.2022 erinnert, die diese bisher nicht eingereicht haben. Die landeseinheitlichen Erinnerungsschreiben werden keine individuellen Besonderheiten berücksichtigen, da sie maschinell erstellt werden.

Bleibt die Erklärung auch nach dem 30.06.2023 aus, wird das Finanzamt den Grundsteuerwert zur Sicherung der Einnahmen ab dem Jahr 2025 schätzen, wobei Unsicherheiten zu Lasten des Eigentümers ausgelegt werden. Zudem kann seitens Finanzamt ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden.