Für die steuerpflichtige Einfuhr von Sammlermünzen sind ermäßigte Umsatzsteuersätze anzuwenden. Genauere Informationen, wie auch die Bekanntmachung des Gold- und Silberpreises für das Kalenderjahr 2024 hat das Bundesfinanzministerium hier veröffentlicht: https://www.bundesfinanzministerium.de/