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Ermäßigte Umsatzsteuer bei Gold- und Silber-Sammlermünzen

Für die steuerpflichtige Einfuhr von Sammlermünzen sind ermäßigte Umsatzsteuersätze anzuwenden. Genauere Informationen, wie auch die Bekanntmachung des Gold- und Silberpreises für das Kalenderjahr 2024 hat das Bundesfinanzministerium hier veröffentlicht: https://www.bundesfinanzministerium.de/