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Ertragssteuer: Neue Offenlegungspflicht beschlossen

In einer Pressemitteilung des Deutschen Bundestages vom 11.05.2023 heißt es, dass eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt wurde. Demnach sind multinationale und ertragsstarke Unternehmen und Konzerne zukünftig zur Offenlegung der Informationen zu den in Mitgliedsstaaten gezahlten Ertragssteuern verpflichtet.

Im Gesetzt heißt es, durch diese Pflicht zur Offenlegung soll „eine informierte öffentliche Debatte darüber ermöglicht werden, ob die betroffenen multinationalen Unternehmen und Konzerne ihren Beitrag zum Gemeinwohl auch dort leisten, wo sie tätig sind“.

 

Quelle: Deutscher Bundestag, Textarchiv 2023