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FG-Urteil: Gewächshausbau und Pflanzenzucht sind getrennte Gewerbe 🌱

Das FG Münster urteilte, dass Gewinne aus dem Bau von Gewächshäusern nicht mit Verlusten aus Pflanzenzucht und -handel verrechnet werden können. Ein Kläger, der beides betrieb, argumentierte, die Pflanzenzucht sei ein Nebengeschäft zum Gewächshausbau. Beides gemeinsam stelle somit einen einheitlichen Gewerbebetrieb dar. Das Gericht urteilte jedoch, dass die Aktivitäten als getrennte Gewerbe zu behandeln seien. Es sah keine wirtschaftliche Verbindung, da die Pflanzenzucht nicht notwendig für den Gewächshausbau sei und sich der Pflanzenverkauf zudem vorwiegend an Privatkunden richte, während der Gewächshausbau auf Unternehmen ausgerichtet sei. Die Pflanzenzucht liefere weder Vorprodukte, notwendige Ergänzungen noch werfe sie zwingend notwendiges Know-How für den Gewächshausbau ab.

Der Senat gab der Klage in geringem Umfang statt, da er von der Gewinnverteilung des Finanzamts abwich.

Quelle: Finanzgericht Münster, Newsletter Februar 2024