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Frist für Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen verlängert

Aufgrund des erhöhten Antragsaufkommens hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Frist für die Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen durch die prüfenden Dritten bis zum 31. August 2023 verlängert. Die Frist sollte ursprünglich am 30. Juni 2023 enden.

Weitere Informationen zur Schlussabrechnung gibt es hier: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de