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Frist zur Umstellung von Registrierkassen (TSE)

Der Freistaat Sachsen hat die Verlängerung der Frist zur Umstellung von Registrierkassen auf Grund der Corona Pandemie beschlossen. Die verlängerte Frist zur Nachrüstung von elektronischen Registrierkassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) wurde bis 31. März 2021 beschlossen. Demzufolge werden Kassensysteme auch weiterhin nicht beanstandet, wenn der Einbau einer TSE bis zum 31. August 2020 NACHWEISLICH in Auftrag gegeben wurde. Das gilt auch, wenn der Einbau einer cloud-basierten TSE vorgesehen ist und eine solche aktuell noch nicht verfügbar ist.