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Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz weist aktuell auf die Verlängerung der Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen durch prüfende Dritte bis zum 31.10.2023 hin.

Sollte im Einzelfall zusätzliche Zeit über die Frist hinaus benötigt werden, kann ebenfalls bis zum 31.10.2023 im digitalen Antragsportal eine Nachfrist bis zum 31.03.2024 beantragt werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass dazu ein Organisationsprofil im digitalen Antragsportal angelegt ist. Wurden Fristverlängerungen bereits beantragt und erteilt (bisher bis zum 31.12.2023), werden diese automatisch bis zum 31.03.2024 verlängert.

Mehr Infos gibt es hier: https://www.dstv.de/corona-wirtschaftshilfen-frist-fuer-schlussabrechnung-bis-31-10-2023-verlaengert/