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Geldwäscheprävention – bald Bußgeld möglich bei fehlender Registrierung

Da Steuerberater als Verpflichtete im Sinne des §2 Abs. 1 Nr. 12 GwG (Geldwäschegesetz) gelten, sind auch sie nach §45 Abs. 1 GwG ab dem 1. Januar 2024 verpflichtet, sich im Meldeportal goAML der FIU (Financial Intelligence Unit) zu registrieren um z.B. geldwäscherechtlich relevante Verdachtsfälle entsprechend melden zu können.
Unter anderem aufgrund der bisher vergleichsweise geringen Anzahl an Registrierungen aus dem Nichtfinanzsektor erwägt das Bundesfinanzministerium (BMF) in seinem aktuellen Referentenentwurf eines Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes, Verstöße gegen diese Registrierungspflicht mit einem Bußgeld von bis zu 150.000 EUR zu ahnden. Eine Übergangsfrist von einem Jahr wurde zwar seitens der Bundessteuerberaterkammer gefordert, ob diese allerdings seitens Gesetzgeber umgesetzt wird, bleibt abzuwarten.

Zur vollständigen Meldung geht es hier: https://www.sbk-sachsen.de/meldungen/gwg-meldungen/