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Grundsteuerreform – Steuerberaterkammer Sachsen klagt

Bereits am 31. Januar 2023 endete die Frist für die Einreichung der Hauptfeststellungserklärungen zur Grundsteuerreform, doch schon zuvor gab es verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Grundsteuerwert-Ermittlung. Viele Bürgerinnen und Bürger legten Einspruch gegen die von der Finanzverwaltung erlassenen Grundsteuerwertfeststellungen und -messbescheide ein.

Die sächsische Finanzverwaltung behandelte diese bisweilen uneinheitlich. Einige Verfahren wurden nicht weiterverfolgt, ohne ein offizielles Ruhen des Verfahrens, während andere Einsprüche mit der Begründung der Nichtteilung der verfassungsrechtlichen Bedenken abgelehnt wurden. Dabei gibt es keine erkennbaren regionalen Unterschiede im Umgang mit den Einsprüchen.

Um ergangene Bescheide trotz Zurückweisung des Einspruchs offen zu halten, sind Klagen vor den Finanzgerichten unumgänglich. Daher sind bereits bundesweit zahlreiche Verfahren anhängig, darunter Klagen in Rheinland-Pfalz und Berlin-Brandenburg. Auch das Sächsische Finanzgericht ist involviert. So hat unter anderem auch der Vorstand der Steuerberaterkammer entschieden, die Feststellung des Grundsteuerwerts und des Grundsteuermessbetrags für ihr Grundstück in Leipzig gerichtlich prüfen zu lassen.

Zum vollständigen Artikel geht es hier: https://www.sbk-sachsen.de/meldungen/grundsteuer-steuerberaterkammer-sachsen-fuehrt-klageverfahren/