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Haushaltsnahe Dienstleistungen können steuerlich geltend gemacht werden – auch für Mieter

Wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit dem Urteil vom 20.04.2023 (VI R 24/20) entschied, können auch Mieter Aufwendungen für haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen steuermindernd geltend machen. Das gilt auch dann, wenn die Mieter die Verträge nicht selbst geschlossen haben.

Weitere Details zum vorliegenden Fall, sowie die Urteilsbegründung sind hier zu finden: https://www.bundesfinanzhof.de/de/presse/pressemeldungen/