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Kein dauerhaft ermäßigter Umsatzsteuersatz in Restaurants

Der entsprechende Entwurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes, nach dem ein dauerhaft ermäßigter Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf den Verzehr von Speisen in Restaurants gelten sollte, wurde am Donnerstag, dem 21.09.2023, im Bundestag abgelehnt.
Der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen war im Rahmen der Hilfspakete zur Corona-Pandemie gesenkt worden. Seither wurde diese Ermäßigung mehrfach verlängert – zuletzt bis Ende 2023.

Zum vollständigen Artikel geht es hier: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw38-de-umsatzsteuergesetz-966478