> <

Kein ermäßigter Mehrwertsteuersatz ab 2024 für die Gastronomie

Wie der Deutsche Bundestag berichtet, hat der Finanzausschuss den Antrag auf Fortführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von derzeit 7% für die Gastronomie über das Jahr 2023 hinaus vorerst abgelehnt. Die Abgeordneten begründeten ihre Entscheidung mit Blick auf die angespannte Haushaltssituation. Laut SPD kann über eine Fortführung erst im Zuge der Haushaltsberatungen diskutiert werden, da nach dem Subventionsbericht der Bundesregierung die Ausgaben für den derzeitigen ermäßigten Steuersatz auf Platz 3 der Subventionen aufgeführt seien.

Hier geht es zum ausführlichen Bericht: www.bundestag.de/presse