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DStV-Präsident fordert mehr Zeit zur Offenlegung der Jahresabschlüsse 2022

Nach wie vor sind Steuerkanzleien mit den andauernden Auswirkungen der Corona-Maßnahmen und den entsprechenden Anträgen stark belastet, insbesondere auch im Hinblick auf die bevorstehende Frist für die Offenlegung der Jahresabschlüsse 2022. DStV-Präsident Torsten Lüth hat sich daher an Bundesjustizminister Marco Buschmann gewandt und eindringlich um einen zeitlichen Aufschub gebeten.

Trotz des dritten Jahres nach der ersten Corona-Hochphase erleben Steuerkanzleien derzeit noch keinen Normalbetrieb. Die Fortsetzung der Corona-Hilfsprogramme führt weiterhin zu Belastungsspitzen, insbesondere bei der Abwicklung der Schlussabrechnungen für die Corona-Wirtschaftshilfen bis Ende Januar 2024. Besonders kleine und mittlere Kanzleien stehen vor erheblichen Herausforderungen, da sie neben den aktuellen Aufgaben auch den regulären Kanzleialltag schultern müssen.

Lüth fordert in seinem Schreiben vom 01.12.2023, auf Ordnungsgeldverfahren für die Offenlegung der Jahresabschlüsse 2022 bei kleinen und mittleren Kapitalgesellschaften bis Ende April 2024 zu verzichten und damit die Praxis zu entlasten.

Wir sind gespannt ob und wie dieser Forderung nachgekommen wird.