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Grundsteuerreform 2022

Im Zuge der Grundsteuerreform werden alle Grundstückseigentümer im Jahr 2022 aufgefordert, eine sog. Feststellungserklärung für ihre jeweils wirtschaftliche(n) Einheit(en) elektronisch bis voraussichtlich 31.10.2022 einzureichen. Dies kann per Anschreiben oder Allgemeinverfügung vorgenommen werden. Das Bundesverfassungsgericht forderte vom Gesetzgeber eine Neuregelung, da die bisherige Bewertung der Grundstücke und Gebäude auf veralteten Maßstäben beruht. Nunmehr muss der für die Grundsteuer maßgebende Grundstückswert neu festgestellt werden. Ab dem Jahr 2025 sollen dann darauf basierend neue Bescheide ergehen. Eigentümer eines (privat genutzten / betrieblichen oder land- und forstwirtschaftlichen) Grundstückes sind gesetzlich verpflichtet am Neubewertungsverfahren teilzunehmen. Hierzu ist bereits frühzeitig einiges an Vorbereitungen zu treffen bzw. Informationen beizubringen (Lage, Fläche, Art und Alter/Baujahr des Objektes, Nettokaltmiete bzw. Rohertrag, Bodenrichtwert, etc.).

Gern unterstützen und beraten wir Sie bei diesem Neubewertungsverfahren.