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Verlängerung der Überbrückungshilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Mit Koalitionsausschuss vom 25. August 2020 wurde die Laufzeit des Überbrückungshilfen-Programms (im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie) für kleine und mittelständige Betriebe bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Einzelheiten sollen dazu auf der Fachebene im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in der 36. KW erörtert werden. Für den zweiten Programmteil, der die Fördermonate September bis Dezember 2020 umfassen soll, wird voraussichtlich eine Antragstellung ab Oktober möglich sein. Einzelheiten hierzu werden regelmäßig auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums bzw. des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) veröffentlicht.