> <

Vorabhinweise des BMF zur eRechnung

Das Wachstumschancengesetz verankert die Einführung der elektronischen Rechnung für inländische B2B-Umsätze im Umsatzsteuergesetz. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat nun bereits einige Hinweise zur geplanten Einführung der elektronischen Rechnung (eRechnung) im Rahmen das Wachstumschancengesetzes gegeben. Der Deutsche Steuerberaterverband begrüßt die frühzeitigen Bemühungen des BMF, Rechts- und Planungssicherheit zu schaffen.

Eine eRechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format vorliegen und der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung entsprechen. Das BMF hat festgestellt, dass sowohl das XStandard-Format als auch das ZUGFeRD-Format ab Version 2.0.1 den geplanten Anforderungen genügen.

Zudem arbeitet das BMF an Lösungen für den Einsatz von EDI-Verfahren und bemüht sich, technische Anpassungen auf ein Minimum zu beschränken. Die Pflicht zur Entgegennahme elektronischer Rechnungen wird voraussichtlich ab dem 1.1.2025 für alle Unternehmer gelten.

Mehr Informationen zum Thema finden sich hier: https://www.dstv.de/bmf-gibt-vorabhinweise-zur-elektronischen-rechnung/