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Zulässigkeit von steuerlichen Betriebsprüfungen nach dem Tod des Inhabers ⚖

In der Pressemitteilung des FG Hessen zum Urteil 8 K 816/20 heißt es:
„Die Durchführung einer steuerlichen Betriebsprüfung für zurückliegende Besteuerungszeiträume ist auch dann zulässig, wenn der Betriebsinhaber verstorben ist und der Betrieb von den Erben nicht weitergeführt wird. Die steuerlichen Pflichten gehen mit dem Tod des Betriebsinhabers auf die Erben über. Dazu gehört auch die Duldung der Betriebsprüfung.“

Zur vollständigen Meldung geht es hier: https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/eine-steuerliche-betriebspruefung-ist-auch-nach-dem-tod-des-geschaeftsinhabers-zulaessig-116520