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Gesetzentwurf gegen Manipulation von Registrierkassen

Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Gesetzentwurf vorgelegt. Dessen Regelungen sollen Manipulationen
an sogenannten digitalen Grundaufzeichnungen, z. B. mittels Registrierkassen, verhindern. Dafür sind mehrere Mittel vorgesehen:
Es wird eine technische Sicherung vorgeschrieben, die ein Überschreiben der Daten in Registrierkassen
verhindert. Das meint nicht, dass nur noch elektronische Registrierkassen erlaubt sind, sondern, dass ein
unerkanntes Löschen oder Ändern der Kassenaufzeichnungen unmöglich wird. Die gleichzeitig vorgelegte
technische Verordnung sieht dafür beispielsweise Sicherheitsmodule, Speichermedien, elektronische
Archivierungen, digitale Schnittstellen und die Protokollierung der Aufzeichnungen vor.
Es wird eine Kassen-Nachschau eingeführt. Eine Kassen-Nachschau ist eine Art Betriebsprüfung, die unangekündigt
erfolgt und die Ordnungsmäßigkeit der Kassenaufzeichnungen und deren Erfassung in der
Buchführung überprüfen darf. Verstöße gegen die Sicherungspflicht können mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 € geahndet werden.
Nach dem Entwurf sollen die Gesetzesregelungen für Wirtschaftsjahre ab dem 1. Januar 2019 gelten.
Achtung: Schon ab dem 1. Januar 2017 müssen elektronische Kassen oder Taxameter alle Einzelumsätze
aufzeichnen und für mindestens zehn Jahre unveränderbar abspeichern können. Dafür sind manche Kassen
oder Taxameter nachzurüsten.

BMF, Entwurf einer Technischen Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen
an digitalen Grundaufzeichnungen v. 18.03.2016,