Aktuelles

Grundsteuerreform 2022

Im Zuge der Grundsteuerreform werden alle Grundstückseigentümer im Jahr 2022 aufgefordert, eine sog. Feststellungserklärung für ihre jeweils wirtschaftliche(n) Einheit(en) elektronisch bis voraussichtlich 31.10.2022 einzureichen. Dies kann per Anschreiben oder Allgemeinverfügung vorgenommen werden. Das Bundesverfassungsgericht forderte vom Gesetzgeber eine Neuregelung, da die bisherige Bewertung der Grundstücke und Gebäude auf veralteten Maßstäben beruht. Nunmehr muss der für… mehr erfahren